Veranstaltungsplaner für Kinderevents
Veranstaltungsplaner für Kinderevents
Wir machen Ihr Fest bunter, damit Sie gefeiert werden!
Wir machen Ihr Fest bunter, damit Sie gefeiert werden! 

Vermietung von Hüpfburgen

ohne Betreuungsperson

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden

Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen

schriftlich vereinbart werden.

 

Vermietung:

Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem

Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang. Kinderspass & Events trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.

 

Zusätzliche Kosten:

Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir 30,00 Euro für die Reinigung/Trocknung.

Wird die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter im vollem Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör entwendet wurde.

 

Aufstellfläche:

Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras, bzw. Rasenfläche zu wählen. Es muss auf der Aufstellfläche eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. ist.

Nicht geeignet zur Aufstellung von Luftkissengeräten sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelag.

Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.

Die Hüpfburgen sind den Verhältnissen entsprechend zu befestigen & sichern.

 

Anlieferung

Der genaue Zeitpunkt der Anlieferung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Aus terminlichen Gründen sollte ein Anlieferungszeitfenster von bis zu 4 Stunden vor Aktionsbegin eingeplant werden.

Die Aktionsfläche muss mit unseren Fahrzeugen (max. Durchfahrtshöhe) ohne weiteres zu erreichen sein.

 

Abholung

Aus terminlichen Gründen sollte ein Abholungszeitfenster von bis zu 4 Stunden nach Aktionsende eingeplant werden.

Die Aktionsfläche muss mit unseren Fahrzeugen (max. Durchfahrtshöhe 4m) ohne weiteres zu erreichen sein.

 

Auf- / Abbau

Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung.

Dauer und Anzahl der Helfer richtet sich nach der Größe der Hüpfburg.

 

Elektrisches Gebläse:

Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Wir benötigen einen haushaltüblichen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe. Eine Kabeltrommel von max. 50 m ist im Mietpreis inklusive. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gebläse zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wiederein. Während dieser Zeit darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf

nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.

 

Aufblasen:

Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betrieb es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen

kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.

 

Luftablasen:

Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.

Achtung!:

Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

Bei starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.

 

Aufsichtsperson:

Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.

 

Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtig werden.

 

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird (das maximale Belastungsgewicht darf nicht überschritten werden) und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und /oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

 

Wetterrisiko

Das Wetterrisiko trägt bei bereits ausgeführter Buchung in jedem Fall der Mieter.

Bei starkem Wind, siehe Windtabelle, oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen, abzubauen, zu sichern & vor Regen schützen.

 

Zahlung

Die volle Bezahlung ist bei Anlieferung sofort in bar fällig.

 

Sonstiges

Des weiteren gelten auch hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und eine lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!

 

 

Stand: 09.06.2022, Zeljko Milicevic, D-30855 Langenhagen

mit Betreuungsperson

Vermietung:

Der Mieter bekommt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem

Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang. Kinderspass & Events trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.

 

Zusätzliche Kosten:

Wird die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter im vollem Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör endwendet wurde.

 

Aufstellfläche:

Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras, bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen, (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. ist.

Nicht geeignet zur Aufstellung von Lufkissengeräten sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelag.

Es muss ausreichen Platz mit Sicherheitsabstand für die Hüpfburg gestellt werden.

 

Anlieferung

Der genaue Zeitpunkt der Anlieferung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Aus terminlichen Gründen sollte ein Anlieferungszeitfenster von bis zu 4 Stunden vor Aktionsbegin eingeplant werden.

Die Aktionsfläche muss mit unseren Fahrzeugen (max. Durchfahrtshöhe) ohne weiteres zu erreichen sein.

 

Abholung

Aus terminlichen Gründen sollte ein Abholungszeitfenster von bis zu 4 Stunden nach Aktionsende eingeplant werden.

Die Aktionsfläche muss mit unseren Fahrzeugen (max. Durchfahrtshöhe 4m) ohne weiteres zu erreichen sein.

 

Auf- / Abbau

Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung.

Dauer und Anzahl der Helfer richtet sich nach der Größe der Hüpfburg.

Es kann gegen Aufpreis auch Hilfspersonal von uns gestellt werden.

 

Elektrisches Gebläse:

Wir benötigen einen haushaltüblichen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe. Eine Kabeltrommel von max. 50 m ist im Mietpreis inklusive. Das Gebläse wird

mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gebläse zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder

ein. Während dieser Zeit darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf

nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.

 

Aufblasen:

Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen

kann.

 

Luftablasen:

Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.

Achtung!:

Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

Bei starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.

 

Aufsichtsperson:

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird (das maximale Belastungsgewicht darf nicht überschritten werden) und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und /oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

 

Wetterrisiko

Das Wetterrisiko trägt bei bereits ausgeführter Buchung in jedem Fall der Mieter.

Bei starkem Wind, siehe Windtabelle, oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen, abzubauen,zu sichern & vor Regen schützen.

 

Sonstiges

Des weiteren gelten auch hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und eine lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!

 

 

Stand: 09.06.2022, Zeljko Milicevic, D-30855 Langenhagen

Selbstabholung

Vermietung:

Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem

Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang. Kinderspass & Events trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.

 

Zusätzliche Kosten:

Zusätzlich Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir 20,00 Euro für die Reinigung/Trocknung.

Wird die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter im vollem Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör endwendet wurde.

 

Aufstellfläche:

Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras, bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen, (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. ist.

Nicht geeignet zur Aufstellung von Lufkissengeräten sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelag.

Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.

Die Hüpfburgen sind den verhälnissen entsprechend zu befestigen & sichern.

 

Abholung

Aus terminlichen Gründen sollte ein Abholungszeitfenster von bis zu 4 Stunden nach Aktionsende eingeplant werden.

Unser Hüpfburgen wiegen im Durschnitt weit über 100 kg. Der Mieter verpflichtet sich diese mit einem geeigneten Fahrzeug und Hilfspersonal abzuholen.

 

Rückgabe

Der genaue Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Aus terminlichen Gründen sollte ein Rückgabezeitfenster von bis zu 4 Stunden vor Aktionsbegin eingeplant werden.

Unser Hüpfburgen wiegen im Durschnitt weit über 100 kg. Der Mieter verpflichtet sich diese mit einem geeigneten Fahrzeug und Hilfspersonal zurückzubringen.

 

Elektrisches Gebläse:

Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Wir benötigen einen haushaltüblichen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe. Eine Kabeltrommel von max. 50 m ist im Mietpreis inklusive. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse wirdmit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gebläse zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wiederein. Während dieser Zeit darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf

nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.

 

Aufblasen:

Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betrieb es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen

kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.

 

Luftablasen:

Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.

Achtung!:

Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

Bei starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.

 

Aufsichtsperson:

Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.

 

Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtig werden.

 

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird (das maximale Belastungsgewicht darf nicht überschritten werden) und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und /oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

 

Wetterrisiko

Das Wetterrisiko trägt bei bereits ausgeführter Buchung in jedem Fall der Mieter.

Bei starkem Wind, siehe Windtabelle, oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen, abzubauen,zu sichern & vor Regen schützen.

 

Zahlung

Die volle Bezahlung ist bei Anlieferung sofort in bar fällig.

 

Sonstiges

Des weiteren gelten auch hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und eine lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!

 

 

Stand: 09.06.2022, Zeljko Milicevic, D-30855 Langenhagen

Wir beraten Sie gern!

Kinderspass & Events

D-30855 Langenhagen

 

Tel.:   0511 - 740 30 217

Mobil: 0171 - 187 39 50

kinderspasshannover@gmx.de

Aktuelles

Kinderspass & Events unterstützt

das Kinderhospiz Löwenherz

Helfen Sie mit!

Wir unterstützen mit unseren Einkäufen bei smile.amazon.de Die Arche!

Offizielles Mitglied bei eventpeppers

Druckversion | Sitemap
© 2011 Kinderspass & Events I Made with ❤ in Hannover

Anrufen

E-Mail

Anfahrt